Standpunkt Baurecht: Festschrift für Stefan Leupertz –
Das Sanktionsproblem der vertraglichen Adjudikation

Standpunkt Baurecht: Festschrift für Stefan Leupertz zum 60. Geburtstag

Herausgegeben von Roland Kandel und Prof. Dr. Rolf Kniffka

Kurze Leseprobe:

Adjudikation – Quo vadis?

Die Adjudikation in Bausachen – Wo wir stehen und wohin wir wollen
Horst G. Rustmeier

„Remember that Time is Money.“ 1

Dieser »Ratschlag an einen jungen Kaufmann« des US- Gründervaters Benjamin Franklin ist in unsere Sprache eingegangen als beliebtes geflügeltes Wort. Als er diese Formulierung im Jahr 1748 traf, begründete er sie mit einer simplen wie einleuchtenden Erwägung: Wer durch seine Arbeitskraft am Tag 10 Schilling verdienen kann, der soll sich nicht über den Verlust von 5 Schilling beklagen, wenn er den halben Tag auf der faulen Haut gelegen hat.

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1 Benjamin Franklin, Advice to a Young Tradesman, Written by an Old One (21 July 1748), in: Houston (Hrsg.), Franklin: The Autobiography and Other Writings on Politics, Economics, and Virtue, Cambridge 2004.

Standpunkt zum Baurecht: Festschrift für Stefan Leupertz

Das Sanktionsproblem der vertraglichen Adjudikation:
Vom „Ersatzgericht“ zur „Adjudikation light“

Leseprobe:
Die Adjudikation ist jüngst in aller Munde. Die rechtlichen Einzelheiten sind ebenso umstritten wie die Basis der Diskussion feststeht: Es besteht ein erheblicher praktischer Bedarf an schneller Konfliktlösung bei der Durchführung von Bauverträgen. Die Adjudikation ist dabei das Mittel der Wahl. Sie garantiert nämlich im Gegensatz zur auf Einvernehmen setzenden Mediation eine schnelle und damit auch kostengünstige Lösung des Konflikts durch einen Dritten (den Adjudikator) und bleibt im Gegensatz zum nach §§ 1051 ff. ZPO nur in sehr engen Grenzen überprüfbaren Schiedsspruch weitestgehend (auch schieds)gerichtlich überprüfbar.